Historisch gewachsen
Die katholische Kirchenstiftung St. Martin ist die historisch gewachsene zivilrechtliche Vertreterin des Pfarramtes und Trägerin von dessen Vermögen. Ihre Rechnung wird von fachlich ausgewiesenen Revisoren geprüft. Die Stiftung untersteht der Administration und der kirchlichen Jurisdiktion des Diözesanbischofs, der auch die Stiftungsratsmitglieder ernennt. Mit der Bildung und Anerkennung der Kirchgemeinden im Kanton Zürich 1963 ist die Aufgabe der Finanzierung der Pfarrei an die Kirchgemeinde übergegangen, welche staatlich und demokratisch organisiert ist. Die gewählte Kirchenpflege führt die Geschäfte der Kirchgemeinde, die Rechnungsprüfungskommission wacht über die finanziellen Belange. Durch diese Struktur ist die Bedeutung der Kirchenstiftung für die finanzielle Organisation der Pfarrei marginal geworden.
