Kirchenpflege
Die Kirchenpflege besteht in St. Martin aus sieben Mitgliedern. Die Kirchenpflege ist das Exekutivorgan der Kirchgemeinde und ist im Kontext des «Dualen Systems» als Behörde in den ihr zugewiesenen Kompetenzbereichen in keiner Hinsicht innerkirchlich weisungsgebunden. Die Kirchenpflege ist in diesem Rahmen einzig und allein der Kirchgemeinde gegenüber Rechenschaft pflichtig.
Die Kirchenpflege verantwortet die Rechnungsführung und das Budget. Als Arbeitgeberin und anstellende Behörde ist die Kirchenpflege die massgebliche Instanz in Personalfragen im ausserklerikalen Bereich. Ferner fällt die Verantwortung für die Liegenschaften im Eigentum der Kirchgemeinde und treuhänderisch für jene im Eigentum der Stiftung in ihren Zuständigkeitsbereich. Die Kirchenpflege hält mindestens monatlich Sitzungen ab, um aktuelle Geschäfte und anstehende Entscheidungen zu beraten und zu beschliessen.
Dr. Azucena Sorrosal
Präsidentin
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Urs Koster
Finanzen
Vizepräsident
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Jesús A. Arias
Personal
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